Es gibt wohl kaum eine Personalabteilung oder Geschäftsführungs-Etage, die noch nicht davon gehört oder sich damit beschäftigt hat: Die verpflichtende Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Und genauso wenige gibt es wohl leider, die einem Evaluierungsprojekt im Unternehmen ohne Vorbehalte gegenüberstehen. Warum das so ist, was die häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzevaluierung sind und wie Unternehmen den maximalen Nutzen daraus ziehen können, lesen Sie im heutigen Blog-Beitrag und im 2. Teil in 14 Tagen. – Autor: GF
Begonnen hat alles am 1.1.2013. Damals trat eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (kurz: ASchG) in Kraft. Gemäß §4 ASchG sind Organisationen seit diesem Zeitpunkt zur Erhebung und Reduktion psychischer Störfaktoren am Arbeitsplatz verpflichtet. Im sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument müssen die festgestellten Belastungen sowie dazu passende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen dokumentiert werden. Die Durchführung der Evaluierung selbst sowie die Umsetzung der Maßnahmen werden vom Arbeitsinspektorat kontrolliert.